(*1) Anträge, über die Beschluss zu fassen sind, sind bis zum 10.02.24 schriftlich beim Vorstand einzureichen. (*2) Gemäß MGV-Beschluss besteht Anwesenheitspflicht. Bei Nichtanwesenheit werden 30,- € Versäumnisgebühr erhoben (*3) bei nicht fristgerechter Erledigung, kann die Arbeit für den Pächter kostenpflichtig durchgeführt werden. Wege und der Fuß der Hecke sind dauerhaft von Wildwuchs frei zu halten. Gartenbegehungen finden unregelmäßig und unangekündigt statt Änderungen vorbehalten
| Aktuelles letzte Aktualisierung 10.05.2024 _________________________
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